Ausgewählte Auftragsvergaben der Bahnbranche
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"Wer mehr Schienenverkehr will, muss das Netz ausbauen. Und wer schneller bauen möchte, muss vor allem weniger und schneller planen. Denn für das Planfeststellungsverfahren wird viel zu viel Zeit im Verhältnis zum eigentlichen Bauen benötigt. Bei der Generalsanierung bestehender Schienen, Brücken und Gebäude, also beim sog. Ersatzneubau sollte auf große Teile des Planungs- und Genehmigungsverfahrens verzichtet werden. Denn wenn z.B. eine Brücke seit 100 Jahren von der Bahn genutzt wird, muss bei deren Erneuerung nicht jahrelang über deren Sinnhaftigkeit debattiert werden." So Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe anlässlich der heutigen Auftaktsitzung der von Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing eingesetzten Beschleunigungskommission Schiene.
Die Beschleunigungskommission Schiene soll Vorschläge für den schnellen Ausbau der Schieneninfrastruktur entwickeln. Das Expertengremium ist mit Blick auf das enorme Potenzial des Verkehrsträgers Schiene zur Erreichung der Klimaschutzziele eingerichtet worden. Denn die Regierungskoalition will bis 2030 die Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr verdoppeln und den Marktanteil des Schienengüterverkehrs auf 25 % steigern. Dieses erfordert einen schnellen und umfassenden Ausbau des Schienennetzes.
Pakleppa erklärte weiter: "Ein dichtes Regelwerk macht das Planungs- und Genehmigungsrecht zu einem ´dicken Brett´, das aufgebohrt werden muss. Ein sehr großer Anteil der Gesamtrealisierungsdauer von Schienenprojekten entfällt auf das sog. Planfeststellungsverfahren. D.h. will man den Schienenausbau in Deutschland schneller voranbringen, muss in aller erster Linie die Planungsphase verkürzt werden. Hierbei spielt das Planfeststellungsverfahren eine zentrale Rolle.
Daher begrüßen wir die Einsetzung der Beschleunigungskommission deshalb außerordentlich. Die Frage der Beschleunigung stellt sich zum Beispiel bei sog. Ersatzneubauten. Das sind Bauwerke wie Brücken oder Gleisanlagen, die bestehende Bauwerke ersetzen und modernisieren. Hier ist die zeitaufwendige Durchführung eines erneuten Planfeststellungsverfahrens nicht notwendig, da dieses Verfahren ja schon einmal für das Vorgängerbauwerk durchlaufen wurde.
Hinzu kommt, dass derzeit Planungen gemäß den neuesten fachlichen Erkenntnissen und Gesetzen während des Genehmigungsverfahrens angepasst werden müssen. Dadurch kommt es häufig zu langwierigen Überarbeitungen, weil sich technische oder rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Eine gesetzliche Stichtagsregelung würde es ermöglichen, dass Änderungen nach einem bestimmten Stichtag nicht mehr berücksichtigt werden müssen. So kann die Planungsphase deutlich verkürzt werden."
Quelle: Presseportal ZDB 29.6.2022
Berlin: (hib/EMU) Beschleunigte Beschaffung, vereinfachte Vergaben und bessere europäische Kooperation: Mit dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz wollen die Ampelfraktionen den Ausbau der Bundeswehr schneller voranbringen. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/2353) vorgelegt, der am späten Donnerstagabend im Plenum diskutiert werden soll.
Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine habe nachhaltige Auswirkungen auf die gesamte europäische Sicherheitsordnung. Die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr müsse daher unverzüglich und schnellstmöglich erhöht werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Mit Hilfe des jüngst beschlossenen Sondervermögens in Höhe von 100 Milliarden Euro werde die Bundeswehr in den kommenden Jahren umfangreiche Anschaffungen tätigen.
Um die Bundeswehr schneller mit der nötigen Ausrüstung versorgen zu können, soll es den Vergabestellen für die nächsten dreieinhalb Jahre ermöglicht werden, Aufträge schneller zu vergeben, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich ist. Die gesetzlichen Änderungen am Vergaberecht sind im Entwurf bis zum 31. Dezember 2025 befristet, es gibt jedoch eine Option, die Regelungen zu verlängern.
Die Gesetzesänderung soll unter anderem erlauben, dass mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden können, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen.
Zudem soll die gemeinsame europäische Beschaffung erleichtert werden. Um dies in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vereinfachen, soll der Teilnehmerkreis bei kooperativen Beschaffungen auf Unternehmen aus der Europäischen Union beschränkt werden, wie es im Gesetzentwurf heißt.
Das veränderte Vergabeverfahren sieht auch vor, dass Unternehmen in jenen Staaten, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen Deutschlands bieten, von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Indem bei der Entscheidung über eine Vorabgestattung des Zuschlags die Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen stärker berücksichtigt werden sollen, erfahren laut Gesetzentwurf auch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren eine Beschleunigung.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollen zudem„in allen Aspekten des Vergabeverfahrens zunehmend umweltbezogene Aspekte, insbesondere auch zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes“ berücksichtigt werden. Dadurch sollten nicht zuletzt auch „grüne Leitmärkte für eine nachhaltige Verteidigungsindustrie“ entstehen.
Quelle: hib heute im Bundestag Nr.325 24.6.2022
Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs hatten Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesverkehrsminister Volker Wissing Ende März 2022 Erlasse veröffentlicht, mit denen Lieferengpässe und Stoffpreisänderungen für den gesamten Bundesbau einheitlich geregelt werden sollen. Die Erlasse sind nun bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und um wichtige Punkte ergänzt worden. Bauunternehmen können so die steigenden Kosten für bestimmte Baustoffe, wie Stahl, Zement oder Bitumen, gegenüber der öffentlichen Hand weiter geltend machen.
Lesen Sie jetzt mehr zum Thema Preisgleitklauseln: Baugewerbe begrüßt Verlängerung der Bundeserlasse und hofft auf Signalwirkung.
Der Förderkompass des BAFA fasst die Zuschussprogramme auf einen Blick zusammen und bietet eine Orientierung, welche Programme für welche Vorhaben genutzt werden können.
Das BAFA setzt für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zahlreiche Förderprogramme um, die einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen leisten.
Der Energiebereich des BAFA leistet mit seinen Förderprogrammen einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Energiewende und zum Schutz des Klimas. Die Programme richten sich vor allem an private Haushalte sowie an kleine und mittelständische Unternehmen, die in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien investieren. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet beispielsweise Zuschüsse für die energetische Gebäudesanierung. Der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen in der Mobilität ist ein wesentlicher Baustein für eine erfolgreiche Energiewende. Mit dem Umweltbonus bietet die Bundesregierung einen guten Anreiz, um auf klimafreundliche Mobilität umzusteigen.
Im Bereich der Wirtschafts- und Mittelstandsförderung unterstützen die Programme beim BAFA die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen. Dies reicht von der Handwerksförderung, dem INVEST-Programm für Zuschüsse für Wagniskapital, der Förderung von Unternehmensberatungen bei KMUs, über die Fachkräftesicherung bis zur Unterstützung bei der Erschließung von ausländischen Märkten.
Sollten Sie Interesse an dem Förderkompass 2022 haben, können Sie Ihre Anfrage über das Kontaktformular stellen.
Eine digitale Version des Förderkompass 2022 finden Sie hier.
Quelle: Newsletter Energie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 7.6.2022
Infrastruktur Bis 2025 wird die Deutsche Bahn folgende Aus- und Neubauten
beginnen:
■■ Hanau – Fulda: Start des viergleisigenAus- und Neubaus mit dem Teilstück
Langenselbold – Gelnhausen
■■ Neubaustrecke Frankfurt – Mannheim: Neubau der Wallauer Spange und
Neubau zweier zusätzlicher Gleise zwischen Frankfurt Stadion und Frankfurt
Zeppelinheim (3. und letzte Baustufe des Bereichs Frankfurt Stadion)
■■ Karlsruhe – Basel (Neu- und Ausbaustrecke): Neubau von zwei Gleisen zwi-
schen Kenzingen und Müllheim (komplette Neubaustrecke im Planfeststellungsbereich 8)
■■ Rhein-Ruhr-Express (RRX): Ausbau weiterer Abschnitte des RRX
■■ VDE 8.1: Neubau des Güterzugtunnels Fürth und viergleisiger Ausbau imKnoten Bamberg (letzter Baustein für den komplett viergleisigen Ausbau der VDE 8.1)
■■ Sachsen – Franken-Magistrale: Ausbau des Teilstücks bei Regis-Breitingen sowie Verlängerung der Überholgleisein Werdau, um den Ausbau dieser Strecke zwischen Leipzig und Werdau abzuschließen; Bau des Elektronischen Stellwerks (ESTW) in Grobau (letzte
Maßnahme, um den Ausbau zwischen Werdau und Hof abzuschließen)
■■ Ostkorridor Süd: Beginn des Ausbaus der Strecken zwischen Hof – Marktredwitz – Regensburg – Obertraubling mit ESTW Regensburg Ost
■■ Ostkorridor Nord: zweigleisiger Ausbau der noch eingleisigen Streckenabschnitte zwischen Uelzen und Stendal
■■ Hinterlandanbindung der Fehmarnbelt-Querung (FBQ): Neu-/Ausbau einer
zweigleisigen, elektrifizierten Strecke zwischen Lübeck und Puttgarden
■■ Emmerich – Oberhausen: dreigleisiger Ausbau weiterer Abschnitte der
Strecke Grenze Deutschland/Niederlande – Emmerich – Oberhausen
■■ Knoten Frankfurt Stadion (2. Baustufe): Neubau zweier zusätzlicher Gleise
zwischen dem Abzweig Gutleuthof und Frankfurt Stadion