Ausgewählte Auftragsvergaben der Bahnbranche
Stadler und die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG), ein Unternehmen der Stadtwerke Halle-Gruppe, haben heute den Fahrzeugliefervertrag über 56 Straßenbahnen des Typs TINA abgeschlossen. Für Stadler ist es der vierte Auftrag des innovativen Fahrzeugkonzepts. Ab Ende 2025 sollen die ersten Bahnen dieser Serie durch die Saalestadt rollen und dort die klimafreundliche ÖPNV-Wende weiter vorantreiben.
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Die steigenden Baukosten und die zunehmende Verunsicherung lassen die Nachfrage nach Wohnungen wie erwartet einbrechen. Das Statistische Bundesamt meldete für Mai einen preisbereinigten Rückgang des Auftragseingangs1 im Wohnungsbau im Vergleich zum Vorjahresmonat von 13,5 Prozent. Für den gesamten Zeitraum von Januar bis Mai wird nun ein reales Minus von 5,1 Prozent ausgewiesen. "Angesichts des hohen Bedarfs an Wohnungen ist dies eine schlechte Nachricht. Insbesondere, da wir davon ausgehen, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird. Schließlich belasten neben den hohen Baukosten, auch die weiter steigenden Energie-, Lebenshaltungs- und Zinskosten das Budget der privaten Haushalte. Umso wichtiger ist es, jetzt im Bündnis für bezahlbaren Wohnraum von Bundesbauministerin Geywitz Lösungen zu finden, die in der Praxis umsetzbar sind." Mit diesen Worten kommentiert der Hauptgeschäftsführer der BAUINDUSTRIE, Tim-Oliver Müller, die aktuellen Konjunkturindikatoren für die Bauwirtschaft.
Müller: "Es gibt aber auch positive Nachrichten. Die Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie der Dienstleistungsbranche haben sich von der Verunsicherung (noch) nicht anstecken lassen. Für den Wirtschaftsbau wurde für den Mai noch ein Auftragsplus ausgewiesen, auch der Öffentliche Bau legte real zu. Wir hoffen, dass sich die öffentlichen Auftraggeber ihrer Verantwortung hinsichtlich einer funktionierenden Infrastruktur nicht nur kurz-, sondern auch langfristig bewusst sind. Deutschland kann es sich angesichts maroder Brücken, Straßen und Schulen nicht leisten, beim Infrastrukturausbau zwei Gänge zurückzuschalten."
Das Plus im Wirtschafts- und Öffentlichen Bau hätte den Einbruch im Wohnungsbau aber nicht ausgleichen können: Im gesamten Bauhauptgewerbe1 sei der Auftragseingang im Mai - im Vorjahresvergleich - preisbereinigt um 3,5 Prozent, kalenderbereinigt um 7,5 Prozent zurückgegangen. Trotz des leichten Anstiegs zum Vormonat2 von 0,5 Prozent wird für den gesamten Zeitraum von Januar bis Mai ein Orderminus von real 0,8 Prozent ausgewiesen. Auch der Umsatz1 sei mittlerweile ins Minus gerutscht: Das Bundesamt hätte einen realen Rückgang von 0,4 Prozent gemeldet. Dies sei auch auf den Mai, mit einem Minus von 3,9 Prozent, zurückzuführen. "Hier machen sich die Lieferengpässe bemerkbar. Wenn kein Material da ist, kann auch nicht gebaut werden. Damit liegen wir jetzt in der Spanne unserer Umsatzprognose für das Gesamtjahr 2022 von minus zwei bis null Prozent", fasst Müller die Situation zusammen.
Alle Angaben und Berechnungen beruhen auf Daten des Statistischen Bundesamtes sowie des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. 1 Baubetriebe mit 20 und mehr Beschäftigten; 2 saison-, kalender- und preisbereinigt
Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie Pressemitteilung 25.7.2022
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte im Juni 2022 um 32,7 Prozent über dem Niveau von Juni 2021. "Bei vielen Baumaterialien fällt der Preisanstieg sogar noch deutlich höher aus als der Durchschnitt. Die Bauunternehmen sind insbesondere von den Preissteigerungen bei Stahlprodukten betroffen: Der Preis für Betonstahl lag im Juni um 53,8 Prozent über dem Vorjahresniveau. Da fällt auch der jüngste Rückgang von Mai auf Juni um 2,8 Prozent kaum ins Gewicht. Es wundert somit nicht, dass der Preisindex für den Neubau von Straßenbrücken jüngst um 21,5 Prozent zugelegt hat. Der Anteil an Stahl- und Metallbauarbeiten ist hier mit 10 Prozent schließlich besonders hoch", kommentiert der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Tim-Oliver Müller, die vom Statistischen Bundesamt heute veröffentlichten Erzeugerpreisindizes für in Deutschland produzierte, gewerbliche Produkte.
Müller: "Die steigenden Kosten machen den Bauunternehmen nach wie vor sehr zu schaffen. Zum einen müssen langlaufende Projekte, die mit deutlich niedrigeren Preisen kalkuliert wurden, zu höheren Kosten abgearbeitet werden. Und zum anderen erschweren die hohen Baumaterialpreise und auch insbesondere deren Volatilität die Kalkulation neuer Projekte. Hinzu kommt, dass der vereinzelte Materialmangel die Bautätigkeit behindert. Hiervon ist immer noch ein Großteil der Bauunternehmen betroffen." Der Anteil sei laut ifo Konjunkturtest zwar von Mai mit ehemals 52 auf 44 Prozent im Juni gesunken, die Betroffenheit sei damit aber immer noch hoch und je nach Gewerk auch unterschiedlich. Am schlimmsten träfe es - mit einem Anteil von jeweils 48 Prozent - die Unternehmen des gewerblichen Hochbaus sowie des Wohnungsbaus. "Neben den hohen Stahlpreisen belasten auch die hohen und weiter steigenden Energie- und Mineralölpreise die Branche. Insbesondere Dieselkraftstoff schlägt hier zu Buche, schließlich entfällt hierauf die Hälfte des Energieverbrauchs im Baugewerbe. Und der Preis für Diesel ist binnen Jahresfrist um 52,4 Prozent gestiegen", erläutert Müller die Situation. Der Erzeugerpreis für Energie hätte sogar um 86,1 Prozent über dem Vorjahreswert gelegen, der Preis für Bitumen um 69,6 und für Asphalt um 30,2 Prozent. "Und hier scheint vorerst kein Ende in Sicht zu sein, schließlich legten die Preise binnen Monatsfrist noch weiter zu." Der Preis für Energie sei von Mai bis Juni um 1,6, für Dieselkraftstoff um 1,9, für Asphalt um 3,1 und für Bitumen sogar um 6,3 Prozent gestiegen.
Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie 20.7.2022
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"Wer mehr Schienenverkehr will, muss das Netz ausbauen. Und wer schneller bauen möchte, muss vor allem weniger und schneller planen. Denn für das Planfeststellungsverfahren wird viel zu viel Zeit im Verhältnis zum eigentlichen Bauen benötigt. Bei der Generalsanierung bestehender Schienen, Brücken und Gebäude, also beim sog. Ersatzneubau sollte auf große Teile des Planungs- und Genehmigungsverfahrens verzichtet werden. Denn wenn z.B. eine Brücke seit 100 Jahren von der Bahn genutzt wird, muss bei deren Erneuerung nicht jahrelang über deren Sinnhaftigkeit debattiert werden." So Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe anlässlich der heutigen Auftaktsitzung der von Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing eingesetzten Beschleunigungskommission Schiene.
Die Beschleunigungskommission Schiene soll Vorschläge für den schnellen Ausbau der Schieneninfrastruktur entwickeln. Das Expertengremium ist mit Blick auf das enorme Potenzial des Verkehrsträgers Schiene zur Erreichung der Klimaschutzziele eingerichtet worden. Denn die Regierungskoalition will bis 2030 die Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr verdoppeln und den Marktanteil des Schienengüterverkehrs auf 25 % steigern. Dieses erfordert einen schnellen und umfassenden Ausbau des Schienennetzes.
Pakleppa erklärte weiter: "Ein dichtes Regelwerk macht das Planungs- und Genehmigungsrecht zu einem ´dicken Brett´, das aufgebohrt werden muss. Ein sehr großer Anteil der Gesamtrealisierungsdauer von Schienenprojekten entfällt auf das sog. Planfeststellungsverfahren. D.h. will man den Schienenausbau in Deutschland schneller voranbringen, muss in aller erster Linie die Planungsphase verkürzt werden. Hierbei spielt das Planfeststellungsverfahren eine zentrale Rolle.
Daher begrüßen wir die Einsetzung der Beschleunigungskommission deshalb außerordentlich. Die Frage der Beschleunigung stellt sich zum Beispiel bei sog. Ersatzneubauten. Das sind Bauwerke wie Brücken oder Gleisanlagen, die bestehende Bauwerke ersetzen und modernisieren. Hier ist die zeitaufwendige Durchführung eines erneuten Planfeststellungsverfahrens nicht notwendig, da dieses Verfahren ja schon einmal für das Vorgängerbauwerk durchlaufen wurde.
Hinzu kommt, dass derzeit Planungen gemäß den neuesten fachlichen Erkenntnissen und Gesetzen während des Genehmigungsverfahrens angepasst werden müssen. Dadurch kommt es häufig zu langwierigen Überarbeitungen, weil sich technische oder rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Eine gesetzliche Stichtagsregelung würde es ermöglichen, dass Änderungen nach einem bestimmten Stichtag nicht mehr berücksichtigt werden müssen. So kann die Planungsphase deutlich verkürzt werden."
Quelle: Presseportal ZDB 29.6.2022
Berlin: (hib/EMU) Beschleunigte Beschaffung, vereinfachte Vergaben und bessere europäische Kooperation: Mit dem Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz wollen die Ampelfraktionen den Ausbau der Bundeswehr schneller voranbringen. Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/2353) vorgelegt, der am späten Donnerstagabend im Plenum diskutiert werden soll.
Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine habe nachhaltige Auswirkungen auf die gesamte europäische Sicherheitsordnung. Die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr müsse daher unverzüglich und schnellstmöglich erhöht werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Mit Hilfe des jüngst beschlossenen Sondervermögens in Höhe von 100 Milliarden Euro werde die Bundeswehr in den kommenden Jahren umfangreiche Anschaffungen tätigen.
Um die Bundeswehr schneller mit der nötigen Ausrüstung versorgen zu können, soll es den Vergabestellen für die nächsten dreieinhalb Jahre ermöglicht werden, Aufträge schneller zu vergeben, als dies nach der aktuellen Rechtslage möglich ist. Die gesetzlichen Änderungen am Vergaberecht sind im Entwurf bis zum 31. Dezember 2025 befristet, es gibt jedoch eine Option, die Regelungen zu verlängern.
Die Gesetzesänderung soll unter anderem erlauben, dass mehrere Teil- oder Fachlose zusammen vergeben werden können, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen.
Zudem soll die gemeinsame europäische Beschaffung erleichtert werden. Um dies in Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vereinfachen, soll der Teilnehmerkreis bei kooperativen Beschaffungen auf Unternehmen aus der Europäischen Union beschränkt werden, wie es im Gesetzentwurf heißt.
Das veränderte Vergabeverfahren sieht auch vor, dass Unternehmen in jenen Staaten, die nicht die notwendige Gewähr für die Wahrung der Sicherheitsinteressen Deutschlands bieten, von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Indem bei der Entscheidung über eine Vorabgestattung des Zuschlags die Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen stärker berücksichtigt werden sollen, erfahren laut Gesetzentwurf auch Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren eine Beschleunigung.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollen zudem„in allen Aspekten des Vergabeverfahrens zunehmend umweltbezogene Aspekte, insbesondere auch zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes“ berücksichtigt werden. Dadurch sollten nicht zuletzt auch „grüne Leitmärkte für eine nachhaltige Verteidigungsindustrie“ entstehen.
Quelle: hib heute im Bundestag Nr.325 24.6.2022
Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs hatten Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesverkehrsminister Volker Wissing Ende März 2022 Erlasse veröffentlicht, mit denen Lieferengpässe und Stoffpreisänderungen für den gesamten Bundesbau einheitlich geregelt werden sollen. Die Erlasse sind nun bis zum 31. Dezember 2022 verlängert und um wichtige Punkte ergänzt worden. Bauunternehmen können so die steigenden Kosten für bestimmte Baustoffe, wie Stahl, Zement oder Bitumen, gegenüber der öffentlichen Hand weiter geltend machen.
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